Fehler im Bordcomputer verhindern durch Can Bus

Kennzeichenbeleuchtung ohne Fehlermeldung im Bordcomputer

Schaut man sich den Fortschritt der Autos in den letzten 5 Jahren an, so stellt man fest, dass sich extrem viel getan hat. Vor allem die Beleuchtung sowie die Multimediatechnik haben sich grundsätzlich verändert.

Die meisten Fahrzeuge bieten heute Serienmäßig Xenonlicht und Tagfahrlicht. Austattungspakete wie Ambientebeleuchtung, Fußraumbeleuchtung, LED Lichtpaket, Türbeleuchtung, Coming Home / Leaving Home uvm. haben dazu beigetragen, dass immer mehr Autoliebhaber auch die Kennzeichenbeleuchtung in Xenon oder LED Optik aufrüsten wollen.

Die Nummernschildbeleuchtung wurden von den Autobauern nämlich bis auf wenige Ausnahmen stiefmütterlich behandelt, d.h. das komplette Beleuchtungssystem scheint in blau oder weiß nur die Kennzeichenbeleuchtung ist gelb!

Dies muß natürlich geändert werden. Doch wie geht man vor und was ist überhaupt erlaubt?

Die StVZO besagt, dass die Kennzeichen gut lesbar sein müssen, niemand geblendet werden darf und die Beleuchtung demnach indirekt sein muß. Das Licht sollte daher bestenfalls weiß sein. Farbige Lampen wie z. B. rot oder blau sind nicht erlaubt. Ein bläuliches Licht würde wohl gerade noch gehen, es sollte allerdings eher blau / weiss sein. Wenn Sie sich unsicher sind, dann fahren Sie zum TÜV.

Lampen mit E-Prüfzeichen sind immer eine sicher Wahl.

Wichtig: LED / Xenon Beleuchtung OHNE Fehlermeldung

Einige Autos haben Bordcomputer. Bei Audi nennst sich dies z. B. FIS. Wenn Lampen Ohne einen sog. Checkwiderstand verbaut werden, dann haben Sie eine dauerhafte Fehlermeldung im Bordcomputer. Sie können dies nur verhindern, in dem Sie entweder einen Checkwiderstand einlöten, was sich die meisten nicht zutrauen oder Sie kaufen einfach schon ein Beleuchtungssystem mit Can Bus.

So gibt es keine Fehlermeldung!

Hier finden Sie mehr Informationen zum Can Bus / Checkwiderstand.