Die Nummernschildbeleuchtung und die Betriebserlaubnis

Nummernschildbeleuchtung & Versicherungsschutz – was ist erlaubt?

Verwirrung um die Beleuchtung von Nummernschildern

Die Beleuchtung von Nummernschildern ist ein Thema, das immer wieder in Internetforen oder Diskussionen unter Autoliebhabern aufgegriffen wird. Doch eine stimmige Antwort, was nun im Bereich LEDs , zusätzlichen Lampen und Birnen erlaubt oder nicht erlaubt ist, hat kaum einer.

Verwirrung um die Beleuchtung von Nummernschildern

Wie sieht es mit der Zulassung aus wenn man eine Nummernschildbeleuchtung angebaut hat aus? Ist der Versicherungsschutz noch gegeben? Die Verwirrung ist groß.

TÜV und Dekra geben eindeutige Anweisungen zu LED-Lichtern.

Eine Nachfrage bei dem TÜV und der Dekra ergab, dass es zwei verschiedene Fälle gibt, die der Tuner oder Autofreund beachten muss. Diese sind:

  • (1) Der simple Austausch der konventionellen Soffitte durch eine LED Soffitte, oder
  • (2) der Austausch der gesamten Leuchteinheit des Nummernschildes.

Günstigere Methode nicht zulässig

Die erste Methode des Soffittenaustauschs ist oftmals beliebter als die zweite, da sie um einiges günstiger ist. Diese Methode ist aufgrund der Bauartgenehmigung, die das Nummernschildsystem braucht jedoch nicht zulässig.

Zubehör:

» Audi
» BMW
» VW (Golf, Polo uvm.)
» Mercedes

Die Genehmigung für das Nummernschildsystem verfällt in jenem Moment in dem die Beleuchtung des Systems verändert wird. Durch dieses Erlöschen folgen natürlich auch Konsequenzen und es ist schwierig dieses Problem zu lösen, denn es gibt in diesem Falle weder die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen, noch die Möglichkeit einer Eintragung.

Es ist daher zu empfehlen, die zweite Möglichkeit, die vom TÜV und der Dekra gestattet ist, zu wählen. Diese Methode beinhaltet den Austausch der gesamten Leuchteinheit. Hierbei wird die linienmäßige Lichteinheit des Autos durch die Lichteinheit eines anderen Autos ersetzt, das werksmäßig eine LED-Leuchteinheit besitzt. Verglichen mit der ersten Methode ist diese Variante jedoch um einiges teurer, doch der Vorteil ist, dass diese Modifikation sowohl beim TÜV, wie auch bei der Dekra zulässig ist.

Unzulässige Beleuchtung des Nummernschildes kann teuer werden

Da bei einer unzulässigen Modifikation der Beleuchtungseinheit die ABE erlischt, ist es auf jeden Fall sinnvoll die zweite Variante zu wählen, da die Xenon Look somit auch im Versicherungsschutz und dem Zulassungsbescheid berücksichtigt werden kann und keine bösen Überraschungen auftauchen bei einem Unfall.

Rational ist dies so erklärbar, dass der Abstrahlwinkel von LED-Lampen anders ist als bei herkömmlichen Lampen. Durch Blendung kann somit ein Unfall verursacht werden.