Kennzeichenbeleuchtung - wie hell darf es sein?

Wie hell ist erlaubt?

Die Kennzeichenbeleuchtung in Xenon Optik ist eine günstige Möglichkeit das Fahrzeug bei Nacht etwas aufzuwerten. Einige Hersteller, z. B. BMW setzen schon längere Zeit auf eine weisse / blaue Nummernschildbeleuchtung.

Da die meisten neuen Autos mittlerweile serienmäßig mit Xenon Licht sowie Tagfahrlicht (TFL LED) ausgerüstet sind, sieht es einfach nicht schön aus, wenn die Beleuchtung der Kennzeichen “gelb” scheint. Hier muß man natürlich Abhilfe schaffen.

Um die Beleuchtung passend zum Xenon und TFL scheinen zu lassen, werden in aller Regel LED Beleuchtungen verbaut. Hier stellen sich dann natürlich immer die Fragen:

> wie hell darf die Beleuchtung sein?
> was ist erlaubt?
> welche Farben sind zulässig?

zu: Wie hell ist erlaubt?

In der StVZO steht kein Lux-Wert, welcher die Lichtintensität festlegt. Daher gibt es auch keine genau Definition der Intensität. Der Gesetztext sagt:

Zubehör:

» Audi
» BMW
» VW (Golf, Polo uvm.)
» Mercedes

Es muss eine indirekte Beleuchtung der hinteren Kennzeichen sein. Die Beleuchtung sollte beispielsweise nicht blau, sondern möglichst weiss, beziehunsgweise farblos scheinen und nachfolgende Verkehrsteilnehmer nicht behindern oder blenden. Das Kennzeichen muß deutlich lesbar sein. Wenn die LED´s oder die Xenon Lampen zu hell auf das Kennzeichen leuchten, dann kann das Kennzeichen durch seine weiße Fläche blenden. Auch sollte nicht der gesamte hintere Bereich durch die Lampen oder LED´s ausgeleuchtet werden.

Wer auf Nummer sicher gehen will, kauft Lampen / LED´s mit einem E-Prüfzeichen.

Beim Kauf sollte man unbedingt darauf achten, dass die neuen Leuchtmittel auch über einen intergrierten Checkwiderstand verfügen. Ansonsten können modernere Fahrzeuge, welche über ein Check-Control ( CAN-BUS / FIS ) oder Lampenüberwachungssystem Fehlermeldungen diagnostizieren. Dieses liegt an dem niedrigerem Widerstand der LED Leuchtmittel gegenüber den herkömmlichen Birnen.

Wichtig: Tauschen Sie immer die gesamte Einheit. Der einfache Tausch der Lampe durch eine LED Soffitte ist nicht erlaubt. Warum?

Was tun wenn das LED oder Xenon Licht zu hell ist?

Wie schon weiter oben geschrieben, es muß sich bei der Beleuchtung der Kennzeichen um eine indirekte Beleuchtung handeln. Wenn das gesamte Heck und womöglich auch noch die Straße beleuchtet werden, sind Sie über das Ziel hinausgeschossen und müssen rückbauen. Unte keinen Umständen dürfen andere Verkehrsteilnehmer geblendet oder durch das Licht abgelenkt werden.

Was also tun, wenn das Licht zu hell ist. Hier gibt es nur 3 Möglichkeiten.

- Sie drehen die Lampen etwas nach oben, so scheint das Licht nicht direkt nach unten und die Intensität ist nicht mehr so stark. Dies sollten Sie allerdings nur bei LED´s machen. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Lampen durch Drehungen nichts berühren. Gehen Sie kein Risiko ein. Die Lampen können sehr heiss werden. Wenn Sie sich unsicher sind, fahren Sie in eine Werkstatt.

- Sie löten sich einen Widerstand ein.

- Sie schicken die Lampen zurück und versuchen es mit einer anderen Lampenart.

Legal ist im übrigen nur der Tausch der gesamten Einheit. Lesen Sie hier was legal ist und was nicht.

Sollten Sie weitere Fragen zum Umgang mit der Kennzeichenbeleuchtung haben, dann schauen Sie sich auf dieser Webseite um. Wir haben versucht, alle häufigen Fragen genau zu erklären.