Farbige Kennzeichenbeleuchtung in Blau / rot erlaubt / verboten?

Birnen / Lampen lackieren in blau, rot – erlaubt?

Das eigene Auto einmal auf Vordermann bringen und hierbei auch den ein oder anderen optischen Effekt einfließen zu lassen ist mit Sicherheit eine mehr als willkommene Idee.

Doch gerade die Kennzeichenbeleuchtung ist dabei zwar gerne gefragt und ein beliebtes Mittel um der eigenen Person Ausdruck zu verleihen, doch gilt es den gesetzlichen Regelungen zu folgen. Das Nummernschild muss nämlich nach wie vor bei Dunkelheit und Tageslicht im Zuge der Umbauarbeiten jederzeit zu erkennen sein, da ansonsten vom Gesetzgeber die Erlaubnis der Teilnahme am Öffentlichen Straßenverkehr sofort entzogen werden kann.

Unterschiedliche Lampen und Birnen bieten auf den ersten Blick die beste Möglichkeit dem eigenen Wunsch Ausdruck verleihen zu können, denn immerhin ergibt sich daraus ein doch sehr einfacher Vorteil der optischen Verbesserung.

Birnen lackieren verboten – Gibt es eine Alternative)

Die Birnen bzw. Lampen selbst zu lackieren ist keine adäquate Lösung. Wenn gleich Sie sich dadurch einen optischen Vorteil erhoffen, so werden Sie keine legale Möglichkeit finden die Lampen in rot oder blau selbst zu lackieren. Sie riskieren hier die Betriebserlaubnis. Dies kann im Versicherungsfall oder bei einer Kontrolle schnell teuer werden.

Greifen Sie doch einfach zu einer Lösung, die erstens profesioneller aussieht und zweites Sicherheit bietet. Wählen Sie eine LED Kennzeichenbeleuchtung. Diese gibt es bereits mit Can Bus passend für Ihr Fahrzeug. Die LED Beleuchtungen gibt es in der Regeln in weiß oder einem hellen blau. Rote LED´s sind nicht zugelassen.

Details zu farbigen Birnen

Blaue, rote oder aber auch weisse Lampen sind hierbei selbstverständlich für so ziemlich jeden Hersteller entsprechend im Handel zu finden, wenngleich natürlich die Frage erlaubt sein darf, ob dies denn den geltenden Vorschriften auch tatsächlich entspricht. Die Nummernschildbeleuchtung zu verändern ist nämlich eine sehr heikle Sache, welche dabei nur im vom Gesetzgeber vorgegebenen und erlaubten Rahmen erfolgen kann, da ansonsten rechtliche Konsequenzen mit Entzug der Fahrerlaubnis, der Stilllegung des Wagens oder einer saftigen Geldstraße folgen können.

Um jedoch der Gefahr solcher Probleme durch eine unrechtmäßige Nummernschildbeleuchtung zu beseitigen lässt sich mittels eines einfachen Tricks einiges erledigen. Verantwortlich hierfür ist nämlich eine so genannte ECE Genehmigung auf den entsprechenden Brennelementen und Leuchten, so dass bei Vorhandensein dessen keine Gefahr besteht.

Laien können diese an einem E in einem Kreis erkennen, denn gerade dies sagt aus, dass damit zwar ein optischer Effekt erzielt werden kann, jedoch Nummernschild und Fahrzeughalter dennoch weiterhin erkannt und identifiziert werden können. Bei der LED Kennzeichenbeleuchtung ist es wichtig immer die gesamte Beleuchtungseinheit zu tauschen. Hier können Sie mehr darüber lesen, ob die LED Beleuchtung erlaubt ist oder nicht.

Bei einem Tuning dieser Art ist zudem keinerlei Gefahr auf ein Löschen und Auslaufen der eigenen Betriebserlaubnis des Fahrzeugs gegeben, da das gesetzliche Mindestmaß hinsichtlich der vorhandenen Regelung damit mehr als erfüllt wird beim lackieren.